Official H.O.G. Chapter #8547

H.O.G. Ingolstadt Chapter Germany

Chapter Rules

Rules des H.O.G. Ingolstadt Chapter Germany

1. Allgemein

Das H.O.G. Ingolstadt Chapter Germany (im Folgenden nur noch: „Chapter“) ist ein an die Harley Davidson Ingolstadt 3C-American Motorcycles GmbH (Sponsoring Dealer) gebundenes H.O.G Chapter.

Die „H.O.G® LIZENZBEDINGUNGEN FÜR LOKALE CHAPTER“ bilden die Grundlage für unser Chapter. Sie enthält alle grundlegenden Regularien und Vorschriften, an die sich sämtliche offiziellen H.O.G. Chapter weltweit halten und an die sie gebunden sind.

Ziel der vorliegenden Rules ist es, die „H.O.G® LIZENZBEDINGUNGEN FÜR LOKALE CHAPTER“ zu erweitern bzw. an die Besonderheiten unseres Chapters anzupassen.

2. „Last-Call-Option“ des Sponsoring Dealers

Grundsätzlich sollten (neue) Harley Davidson Motorräder der Member des Chapters auch bei dem Sponsoring Dealer des Chapters gekauft werden. Es steht den Membern natürlich frei, preisliche Erkundigungen zu neuen Motorrädern auch bei auswärtigen Händlern einzuholen. Vor dem Kaufabschluss beim auswärtigen Händler ist dem Sponsoring Dealer des Chapters jedoch die Möglichkeit des so genannten „Last Calls“ einzuräumen. Dies bedeutet, der Sponsoring Dealer bekommt die Chance, bei einem bereits ausgehandelten Kaufpreis gleichzuziehen oder diesen Kaufpreis sogar zu unterbieten. Ziel sollte sein, dass die vom Chapter gefahrenen Maschinen auch beim Sponsoring Dealer bezogen worden sind.

3. Ziele

Das Ziel des H.O.G Ingolstadt Chapter ist der Erhaltung, Pflege und Förderung der Kameradschaft unter Motorradfahrern der Marke Harley Davidson®, sowie die Förderung der Kommunikation und des Erfahrungsaustausches der Besitzer von Harley Davidson® Fahrzeugen untereinander und mit anderen Clubs, im Besonderen mit anderen H.O.G.-Chaptern.

Das H.O.G Ingolstadt Chapter Germany pflegt die familienorientierte Kameradschaft unter allen Motorradfahrern und fördert somit das Ansehen der Motorradfahrer in der Öffentlichkeit.

Das H.O.G Ingolstadt Chapter Germany hält Kontakte zu anderen in- und ausländischen Motorradfahrervereinigungen, vor allem zu denen, welche als Zielsetzung die Erhaltung und Pflege von Fahrzeugen der Marke Harley Davidson® haben.

Das Chapter unterstützt keine MCs (Motorcycle Club), wir verhalten uns gegenüber MCs respektvoll aber neutral.

4. Antrag und Aufnahme

Mitglied kann grundsätzlich jede natürliche Person werden, die Eigentümer oder Besitzer eines Fahrzeuges der Marke Harley Davidson und in der Harley-Owners-Group® Mitglied ist und / oder eine Kundenbeziehung zu unserem Dealer der 3C American Motorcycles GmbH pflegt.

Ehepartner, Lebensgefährten, Familienangehörige eines ordentlichen Mitglieds können Beifahrermitglied werden. Beifahrermitglieder müssen ebenfalls Mitglieder in der Harley-Owners-Group® sein.

Mit der Abgabe des Antrages auf Mitgliedschaft im H.O.G Ingolstadt Chapter Germany hat der/die Fahrer/in den s. g. Prospect-Status. In dieser Zeit können sie an allen Veranstaltungen des H.O.G Ingolstadt Chapter Germany teilnehmen. Eine Teilnahme an Abstimmungen über Chapter-Interna ist grundsätzlich nicht möglich; Prospects sind nicht stimmberechtigt.

Der Prospect-Status gilt über die Dauer von ca. 12 Monaten. Diese Zeit dient zum gegenseitigen Kennenlernen. Danach steht in der Regel einer Mitgliedschaft im Ingolstadt Chapter Germany nichts im Wege. Eine Verkürzung des Prospects-Status behält sich der Vorstand des Chapters vor. Möchte der Prospect nicht mehr Fullmember des Chapters werden und tritt aus eigenem Wunsch aus, so wird ihm der Mitgliedsbeitrag des laufenden Jahres zurückerstattet.

Die Aufnahme, zunächst als Prospect, ist schriftlich mittels des „Deutschland Mitgliedschaft im Chapter Antragsformular“ zu beantragen. Das Antragsformular liegt auch beim Sponsoring Dealer aus. Dem Prospect werden sodann die gegenständlichen „Rules des H.O.G. Ingolstadt Chapter Germany“, die „Checkliste für Neumitglieder“ und die „Kuttenordnung“, durch ein Vorstandmitglied, ausgegeben.

5. Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aufnahme ins H.O.G Ingolstadt Chapter Germany.

Die Mitgliedschaft endet durch

a) den Austritt aus dem H.O.G Ingolstadt Chapter Germany
b) den Ausschluss aus dem H.O.G Ingolstadt Chapter Germany
c) Austritt aus der Harley Owners Group (H.O.G.)

Die Austrittserklärung hat schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erfolgen und tritt mit Zugang beim Vorstand mit sofortiger Wirkung ein. Mit einem eventuellen Austritt des Mitglieds aus der Harley-Owners-Group® erlischt automatisch auch die Mitgliedschaft im H.O.G Ingolstadt Chapter Ingolstadt. Die Mitgliedschaft eines Beifahrermitglieds endet automatisch mit dem Ende der Mitgliedschaft des dazugehörigen, ordentlichen Mitglieds.

Der Ausschluss erfolgt,

a) wenn das Mitglied mit der Zahlung des Jahresbeitrages im Rückstand ist,
b) bei grobem oder wiederholtem Verstoß gegen die Rules oder gegen die Interessen des H.O.G Ingolstadt Chapter Germany.

Vor der Entscheidung des Vorstands ist dem Mitglied unter Setzung einer Frist von zwei Wochen die Möglichkeit zu geben, sich im persönlichen Gespräch zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern.

Über den Ausschluss, der mit sofortiger Wirkung erfolgt, entscheidet der Vorstand einstimmig. Der Ausschließungsbeschluss wird dem Mitglied schriftlich mitgeteilt.

Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis. Eine Rückgabe von Beiträgen, Sacheinlagen oder Spenden ist ausgeschlossen. Ausnahme: im Fall des Ausschlusses aus dem H.O.G Ingolstadt Chapter Germany wird der Mitgliedsbeitrag zurückerstattet.

Die Symbole (Namens-. Brust- und Rückenpatch) des H.O.G Ingolstadt Chapter Germany und dürfen nach dem Austritt bzw. Ausschluss aus dem H.O.G Ingolstadt Chapter Germany nicht mehr öffentlich getragen werden.

6. Aufnahme- und Jahresmitgliedsbeitrag

Das H.O.G Ingolstadt Chapter Germany erhebt einen Aufnahmebeitrag von 150,00 €. Darin enthalten sind die einmalige Ausgabe folgender Patches:

Der kleine Brust-Patch „HOG-Adler“ ist nicht im Beitrag enthalten. Anmerkung: Der kleine Brust-Patch „HOG Adler“ wird bei Eintritt in die Harley Owners Group von ebendieser automatisch zugesandt und kann auf der Kutte verwendet werden.

Der Jahresmitgliedsbeitrag im H.O.G Ingolstadt Chapter Germany beträgt ab dem 01.01.2024 in Höhe von 60,00 €.

Der Betrag ist auf das Konto des H.O.G Ingolstadt Chapter Germany einzuzahlen:

IBAN DE47 7215 0000 0054 31 95 87 (Treuhandkonto Hans Wecker)

Der Jahresmitgliedsbeitrag ist bis längstens 31. Januar eines jeden Jahres zu entrichten. Maßgeblich dafür ist die Eingangsvaluta auf dem Konto.

7. Vorstand

Der Vorstand des H.O.G Ingolstadt Chapter Germany besteht aus

Die Aufgaben des Vorstands ergeben sich aus der Charta der Harley-Owners-Group®.

8. Chapterleben

Das H.O.G Ingolstadt Chapter Germany tritt bei allen Aktivitäten als ein Chapter auf. Das Tragen der Symbole der Harley-Owners-Group® und des H.O.G Ingolstadt Chapter Germany zu allen Aktivitäten ist verpflichtend (siehe „Kuttenordnung“).

Die Teilnahme an gemeinsamen Unternehmungen (z. B. Ausfahrten, Ausflüge oder Reisen), Feierlichkeiten und Besuche anderer H.O.G-Chapter und Clubs sind wesentliche Bestandteile des H.O.G Ingolstadt Chapter Germany. Eine rege Teilnahme an Ausflügen und Ausfahrten ist ausdrücklich erwünscht, jedoch nicht verpflichtend. Dabei sind die vorgegebenen Termine bei Ausfahrten (z. B. Abfahrtzeiten und Örtlichkeiten) von jedem Mitglied einzuhalten. Wir leben das Motto des Chapters „ride safe and have fun“.

Jedes Mitglied des H.O.G Ingolstadt Chapter Germany soll sich nach seinen Möglichkeiten, bei den Chapteraktivitäten einbringen. Wir möchten als Chapter von den Erfahrungen, Potenziale und der Persönlichkeiten eines jeden Members profitieren. Jedes Member bereichert unser Chapter.

Jedes Mitglied kann Ideen zur Gestaltung des Chapterlebens einbringen. Insbesondere Ideen zu Touren, Events, Reisen etc. Ansprechpartner ist dafür grundsätzlich der Activity-Officer des Chapters. Die Aktivitäten werden zu Beginn des 4. Quartals eines jeden Jahres in einem Planungsmeeting für das kommende Jahr gemeinsam abgestimmt.

Die Mitglieder treffen sich einmal monatlich zum Hauptstammtisch, dabei wird grundsätzlich mindestens ein Vorstand anwesend sein. Weitere Stammtische sind wöchentlich in wechselnden Lokalen möglich.

Alle Aktivitäten werden sowohl auf der Website als auch in der internen WhatsApp oder Facebook Gruppe des H.O.G Ingolstadt Chapter Germany veröffentlicht.

9. Öffentliches Erscheinen / Auftreten des Chapters

Im Rahmen von gemeinsamen Ausfahrten und Auftritten als H.O.G. Ingolstadt Chapter Germany hat jedes Member bzw. Prospect eine Kutte zu tragen, die ihn oder sie als Angehörigen unseres Chapters kennzeichnet. Die offiziellen Patches sind gemäß der „Kuttenordnung“ zu tragen bzw. anzubringen.

Das Nichttragen der Kutte bei „offiziellen“ Events zieht eine Strafgebühr von 10,00 € nach sich.

Weiterhin hat bei den Ausfahrten jedes Member / Prospect auf ein gepflegtes Erscheinungsbild seines Motorrades zu achten.

In der Öffentlichkeit verhalten wir uns stets respekt- und rücksichtsvoll gegenüber unseren Membern / Prospects als auch anderen Mitmenschen, insbesondere anderen Straßenverkehrsteilnehmern.

Bei gemeinsamen Ausfahrten wollen wir die Straßenverkehrsordnung beachten.

10. Gültigkeit der Rules

Die Rules des H.O.G Ingolstadt Chapter Germany haben ab sofort Gültigkeit.

gez. Dieter Sellinger (Director)

Stand: 06.01.2024

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